AKTUELLES
Aus der unabhängigen internationalen Forschung haben wir für den Landkreis Konstanz Empfehlungen für die Strahlenminimierung im Krankenhausneubau abgeleitet.
Prof. Volker ULLRICH verstarb am 26.1.26. Er hatte 2021 mit seinem ebernfalls von der Uni KN emeritierten Kollegen Prof. APELL Störungen durch Funkstrahlung an der Zellmembran in einer Studie erneut bestätigt s. INTERVIEW und damit das "thermische Dogma" in Frage gestellt.
Obwohl solche nicht-thermische Schäden vor der Unterzeichnung unserer bis heute geltenden Grenzwerte bekannt waren, werden nur thermische Effekte als Grundlage der Grenzwerte in der 26. BImSchV. seit 1996 berücksichtigt. Die damalige Umweltministerin Merkel vertraute der Beratung durch den industrienahen deutschen Verein "International Commission for Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP), der im Bundesamt für Strahlenschutz mietfrei residiert und jährlich vom Bundesumweltministerium 100 000 Euro bekommt, "um seine Unabhängigkeit zu bewahren". Die Zitate des ICNIRP-Hauptberaters von Merkel, Prof. BERNHARDT in 3sat von 1997, beweisen jedoch das Gegenteil: die industrieorientierte Beratung.
Den ärztlichen Rat von Prof. Dr. med. Karl HECHT (ehem. Charité) hingegen schlug sie aus. Er hatte im Auftrag und auf Kosten der Regierung eine Studie zu Langzeitwirkungen von Funkstrahlung durchgeführt. Diese fand in einer Übersicht der russischsprachigen Forschung bei Arbeitnehmern bei halb so hohen Grenzwerten nach ca. 10 Jahren burnout-artige Beschwerden des "Mikrowellensyndroms" (nach SCHLIEPHAKE 1932). Es wird heute EHS genannt, und ist ganz einfach "heilbar", z.B. durch Versetzung an einen strahlungsarmen Arbeitsplatz.
Beim ärztlich-psychotherapeutischen Qualitätszirkel "Umwelt+Psyche" in Allensbach stellte der Umweltanalytiker Dr. Dietrich Moldan die 2025 erschienene von der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. finanzierte ATHEM3-Studie vor. Die dort nachgewiesenen nicht-thermischen Chromosomenschäden erfordern vorsorgliche Schutzmaßnahmen auch bei nicht-ionisierender Strahlung, wie sie bei ionisierender Strahlung schon lange üblich sind.
BÜCHER:
Die juristischen Voraussetzungen für eine Vorsorgepolitik auf kommunaler Ebene stellt Dr. Anja BRÜCKNER dar in ihrer Dissertation "Kommunale Mobilfunkkonzepte im Spannungsfeld zwischen Vorsorge und Versorgung"
wie auch Prof. Wilfried KÜHLING in seinem Buch "Bewertungsdilemma Mobilfunk. Wie wir das Unvermögen staatlicher Risikobewertung endlich überwinden".

Im von Renate HAIDLAUF herausgegebenen Buch
"Die unerlaubte Krankheit. Wenn Funk das Leben beeinträchtigt" schildern mehr als 50 von EHS Betroffene die zum Teil massiven Einschränkungen ihrer Lebensqualität. Die darin enthaltene FALLDARSTELLUNG von Dr. Moldan zeigt, dass Strahlenminimierung die beste Therapie für EHS ist.
ALLGEMEINES
Da Behörden, Medien und die Mehrheit der Menschen trotz Anerkennung des potentiellen Krebsrisikos in Stufe 2B durch die WHO 2011 die vielfachen "konsistenten Hinweise" sprich Indizien für nicht-thermische biologische Gefahren der Funkstrahlung ausblenden, ist ergänzende Information wertvoll, wie z.B. von der "Internationalen Kommission zum Schutz vor biologischen Effekten durch EMF" icbe-emf.org .
Prof. König versuchte ab 1999 als Chef des Bundesamts für Strahlenschutz mit Umweltminister Trittin vorsorgeorientierte Grenzwerte einzuführen. Dies scheiterte an der Basta-Geste des damaligen Kanzlers, weil er Schadensersatz von der Industrie fürchtete für die UMTS-Lizenzen (dokumentiert von den Journalisten GRASBERGER/KOTTEDER 2003).
Eine Grenzwertsenkung auf ca. das halbe Schweizer Niveau wurde von den Landesregierungen RLP und BW über den Bundesrat 2013 beantragt, aber von der damaligen Koalition unter Merkel abgelehnt.
Das BfS wartet seit Abschluss des eigenen mit der Industrie finanzierten Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms 2008 bis heute immer noch auf endgültige Beweise für nicht-thermische Gesundheitsschäden durch Funkstrahlung.
Das ist, wie wenn man bei Atomunfällen durch ionisierende Strahlung nur die unmittelbar durch Hitze geschädigten Opfer zählen würde.
EHS wird vom BfS mit der ICNIRP und WHO nur als rein psychische Krankheit gesehen.
Im Kleingedruckten rät das BfS jedoch aus juristischen Gründen zur Strahlenminimierung, weil vor allem bei Kindern und Jugendlichen Langzeitschäden nicht ausgeschlossen werden könnten.
Von sogenannten Entstörungsprodukten raten wir ab, weil sie von der Strahlenminimierung als der wichtigsten Vorsorgemaßnahme ablenken und uns keine über den Placeboeffekt hinaus wirksamen Effekte bekannt sind. Die folgende Website hilft bei der Analyse und Verbesserung der Strahlenbelastung mit Links zu Experten: ohne-Elektrosmog-wohnen , Hilfe für EHS-Betroffene gibte es bei diagnose-ehs.org und für ÄrzteInnen bei der Kompetenzinitiative .
KONTAKT
Dipl.-Psych. Hanna Tlach www.tlach-praxis.de
Qualitätszirkelmoderatorin "Umwelt und Psyche" der
Psychotherapeutenkammer BW und der KV Südbaden,
MItglied der Europäischen Gesellschaft für Klinische Umweltmedizin e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Human- und Umwelttoxikologie e.V.
mail (at) iumf.de Zum Riesenberg 2a, 78476 Allensbach
UNSER ZIEL: Strahlenminimierung
nach dem ALARA-Prinzip - "as low as reasonably achievable" oder auch dem ALASTA-Prinzip "as low as scientifically and technically achievable".
Der renommierte Risikoforscher Prof. RENN rät z.B. als Politikberater der baden-württembergischen Landesregierung zu "prudent avoidance", also "kluger Vermeidung" von Elektrosmog - ein Ausdruck, der auch in manchen Aktionärswarnungen der Betreiber und von Versicherungen vorkommt - nach erfolgreichen Schadensersatzprozessen in aller Welt s. Film und Buch "Thank You For Calling", in denen die Richter sich an der unabhängigen Forschung orientieren und ICNIRP-Gutachter als befangen ablehnen.
Die durch Industrie,Miltär und Regierungen finanzierte Forschung findet laut microwavenews.com zu 70% keine Schäden durch EMF, unabhängige Forschung hingegen zu 70% Schäden.
Laufende Auswertungen unabhängiger Studien gibt es bei emfdata.org .
Warum es weniger unabhängige Forschung gibt, wird aus dem 25 Min. Video WAR GAMING for PROFIT verständlich.
Der private Verein ICNIRP empfahl Grenzwerte in aller Welt über die WHO wie auch in Deutschland in der 26. BImSchV mit bis zu 10 Millionen Mikrowatt/qm.
Diese schützen Mensch und Natur erklärtermaßen nur vor thermischen (Wärme-) Wirkungen sprich Überhitzung.
Smartphones funktionieren bereits weit
unter 0,1 Mikrowatt/qm - je nach Frequenz.
Die medizinischen Grenzwertempfehlungen der ehemaligen EUROPAEM, jetzt Europäischen Gesellschaft für Klinische Umweltmedizin e.V., liegen für Empfindliche in Innenräumen bei 1 Mikrowatt/qm .
Das Kurzvideo INSEKTEN SCHÜTZEN weist auf die BEEFI-Metastudie (2023) zu „Biological Effects of Electromagnetic Fields on Insects“ hin.

Einen BEOBACHTUNGSLEITFADEN zu Baumschäden durch Funkstrahlung hat Dr. med. Cornelia WALDMANN-SELSAM mit Diplom-Forstwirt H. BREUNIG publiziert, wie auch einige Zeitschriftenartikel zu diesem Thema und das 2025 erweiterte Buch mit Dokumentationen seit 2005.
Das Buch gibt es bei Diagnose:Funk oder als pdf (30MB) in Deutsch bei der Kompetenzinitiative und in Englisch bei dem norwegischen Aktivisten Einar Flydal
Bei phonegatealert.org gibt es von dem französischen Arzt Dr. Marc ARAZI wie auch in seinem gleichnamigen Buch "PHONEGATE" Informationen zu Rückrufaktionen und falsch gemessenen nur vor thermischen Schäden "schützenden" SAR-Werten von Smartphones (analog zum Dieselskandal) siehe die Pressemeldung zu PHONEGATE Skandal von der Kompetenzinitiative.
Andere internationale Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten: EMRsyndrome.org , ehtrust.org und Europeans for Safe Connections esc-info.eu